Eine Infektion mit dem Coronavirus kann ein Arbeitsunfall sein – allerdings nur, wenn die man sich nachweislich während der Arbeit angesteckt hat. Doch wann ist der Nachweis gelungen? Grundsätzliche Kriterien hierfür hat nun erstmals das LSG Baden-Württemberg aufgestellt.
Damit eine Corona-Infektion als Arbeitsunfall anerkannt werden kann, ist der Nachweis einer Infektion der in Frage kommenden Indexperson durch einen zeitnahen Erreger-Nachweistest erforderlich. Dies hat das Sozialgericht Speyer entschieden und die Klage einer Betreuungskraft der Dekan-Ernst-Schule in Grünstadt auf Anerkennung ihrer Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall abgewiesen.
Eine Krankenschwester, die sich mit Corona infiziert hatte, konnte gegen ihren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durchsetzen. Denn sie konnte nicht nachweisen, dass der Arbeitgeber die Schuld an der Erkrankung trägt. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Zwar gehe aus einem ärztlichen Attest der Klägerin hervor, dass sie sich am Arbeitsplatz angesteckt habe. Doch dieser Vortrag habe letztlich nicht überzeugt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) möchte, dass Corona-Infektionen während der Arbeit als Dienstunfall behandelt werden. Mit einem Brief hat sich die Gewerkschaft deshalb an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU), gewandt und gefordert, diese "Lücke im Dienstunfallrecht" zu schließen. Zudem kündigte sie einen Musterprozess an.
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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