Falscher Vorspann in Zeitung: In Print wird nicht nur die Einleitung gelesen

Wenn es im Teaser fälschlicherweise heißt, die Staatsanwaltschaft habe einen Strafbefehl erlassen, besteht kein Anspruch auf eine Gegendarstellung, falls der Fehler ein paar Absätze später geradegerückt wird. Jedenfalls bei Lesern einer Qualitätszeitung ging das OLG München davon aus, dass sie nicht nur die Einleitung lesen. 

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Geeintes Schicksal von Erstmeldung und Gegendarstellung

Wenn eine Falschmeldung aus einen öffentlich zugänglichen Online-Archiv entfernt wurde, darf auch die dazugehörige Gegendarstellung nicht mehr abrufbar sein. Der Bundesgerichtshof hält die Verknüpfung von Erstmitteilung und deren Gegendarstellung für so eng, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch allein durch die selbst verfasste Gegendarstellung beeinträchtigt werden, weil sie die falschen Vorwürfe reflexartig wiederaufleben lasse.

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Kein Recht auf Gegendarstellung bei Artikeln aus Anwalts-Blogs

Von Anwälten betriebene Blogs sind kein journalistisch-redaktionelles Angebot im Sinn des § 20 Abs. 1 Medienstaatsvertrag (MStV). Entsprechend besteht auch kein Anspruch auf Veröffentlichung von Gegendarstellungen. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, in dem es um den Artikel eines Rechtsanwalts ging, in dem dem Antragsteller diverse Rechtsverletzungen auf seinem YouTube-Kanal vorgehalten wurden.

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Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen war freie Meinungsäußerung

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Zeitschriftenverlegerin stattgegeben, die nach einem Bericht über Steuersparmodelle maltesischer Yachtfirmen von den Instanzgerichten zum Abdruck einer Gegendarstellung verurteilt worden war. In seinem Beschluss hat das Gericht klargestellt, dass es sich bei dem umstrittenen Bericht um eine von der Pressefreiheit geschützte Meinungsäußerung handelt.

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Aus der NJW
NJW-Editorial
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Schnell statt auf Vorrat

Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.

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Agenda
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Die Termine der 20. Kalenderwoche

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aus dem Jahr 2021 spült jetzt immer neue Auslegungsfragen an den BGH. Diesmal gilt es zu klären: Müssen sich jene Eigentümer an den Kosten eines Prozesses gegen die Gemeinschaft beteiligen, den sie gewonnen haben? Außerdem geht es in Karlsruhe um „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica. Und das BAG will vom EuGH wissen: Ist bei Gründung einer Holding-SE durch Gesellschaften, die weder selbst noch über Tochterfirmen Arbeitnehmer beschäftigen, ein Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Belegschaft nachzuholen, wenn jemand eingestellt wird?

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Podcast
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Gerechtigkeit & Loseblatt - Die Woche im Recht, Folge 5

Angriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet. 

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Kolumne
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Alles fürs Mandatsgeheimnis

Mit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.

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Glosse
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Tea to go

Heißgetränke to go erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, und damit auch der ungute alte Einwegbecher. Schließlich ist der dank seiner Botschaft das Statussymbol der Generation „Very busy“. 

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Recht Digital
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"Notary Operations"

Die Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.

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