Die Länder sollten sich nach Ansicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine einheitliche Linie bei der Anwendung und Dauer von Präventivhaft verständigen. Mit Blick auf den Unterbindungsgewahrsam wäre es gut, wenn die Länder einheitliche Regeln hätten, sagte sie am Freitag nach der Innenministerkonferenz in München. Die vorbeugende Inhaftierung von Klimaaktivisten hatte in den vergangenen Wochen bundesweit für Diskussionen gesorgt.
Mit Straßenblockaden demonstrieren sie für mehr Klimaschutz - und müssen deswegen vor Gericht. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat zwei Aktivisten der "Letzten Generation" in getrennten Prozessen zu Geldstrafen verurteilt. Vor dem Amtsgericht München hat der Prozess gegen drei weitere Aktivisten begonnen. In den Verfahren geht es insbesondere um den Straftatbestand der Nötigung. Ob dieser durch die Straßenblockaden erfüllt ist, ist umstritten.
Begeht ein Klimaaktivist eine Straftat, um auf den Klimawandel und die Notwendigkeit sofortigen Gegensteuerns aufmerksam zu machen, so stehen ihm keine Rechtfertigungsgründe zur Seite. Das Oberlandesgericht Celle schließt sowohl einen rechtfertigenden Notstand als auch eine Rechtfertigung durch zivilen Ungehorsam aus. Denn dies liefe auf eine grundsätzliche Legalisierung von Straftaten zur Erreichung politischer Ziele hinaus.
Der Richter am Verfassungsgerichtshof Koblenz, Michael Hassemer, hält die aktuellen Klima-Proteste der "Letzten Generation" für gerechtfertigt. Etwaige Straftaten der Klimaaktivisten könnten unter Umständen unter § 34 StGB fallen, sagte Hassemer dem SWR. Demnach sei eine Tat nicht rechtswidrig ist, wenn nur durch sie eine Gefahr abgewendet werden könne. Den Klimawandel verstehe er ohne weiteres als eine derartige rechtfertigende Notstandssituation.
Nach einer zweifachen Verkehrsblockade in München befinden sich erneut mehrere Klimaaktivisten der "Letzten Generation" für teilweise mehrere Tage in Polizeigewahrsam. Das Amtsgericht München habe die Fälle geprüft und den Gewahrsam angeordnet, teilte die Polizei heute mit.
Im August klebten sich zwei Aktivisten der "Letzten Generation" in der Alten Pinakothek in München an einem Rubens-Gemälde fest. Ein weiterer filmte sie dabei. Die Aktion hat nun erste juristische Konsequenzen: Das Amtsgericht München hat Strafbefehle gegen die drei Klimaaaktivisten erlassen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft München I, die die Strafbefehle beantragt hat, wurde jeweils "eine erhebliche Geldstrafe festgesetzt".
Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.
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