Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Menschen im Mercedes-Werk in Sindelfingen bei Stuttgart ist der Schütze wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das LG Stuttgart stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Im Rechtsstreit mit Mercedes-Benz um eine klimagerechte Ausrichtung des Unternehmens will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor den BGH ziehen, nachdem das OLG Stuttgart zuletzt gegen den Verband entschieden und Mercedes nicht zu einer rein elektrischen Modellpalette ab 2030 verpflichtet hatte.
Das OLG Stuttgart hat Mercedes dazu verurteilt, Schadensersatz wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu zahlen. Erstmals ging es dabei nicht um Thermofenster, sondern um die Verwendung der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR). Für den Kläger gab es am Ende aber kein Geld.
Vor mehr als sechs Jahren gab es erste Vorwürfe gegen Mercedes-Benz wegen Diesel-Abgasmanipulation. Zahlreiche Anleger werfen dem Unternehmen vor, sie nicht rechtzeitig über den Skandal informiert zu haben – und verlangen Schadenersatz von rund 900 Millionen Euro. Vor dem OLG Stuttgart startete jetzt ein Kapitalanleger-Musterverfahren.
Im Dieselskandal können Mercedes-Käufer mit einem Autokredit der Mercedes-Benz-Bank deliktische Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch dann geltend machen, wenn sie als Unternehmer gehandelt haben. Es mache keinen Unterschied, ob der Kunde als Unternehmer oder als Verbraucher gehandelt habe, entschied der "Dieselsenat" des Bundesgerichtshofs.
Der nunmehr fast 20 Jahre währende Streit um die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist um weitere Kapitel reicher: Gerade erst hatte sich das Bundeskabinett auf die Einführung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens geeinigt, da urteilte der EuGH, dass die anlasslose Speicherung von IP-Adressen zu Strafverfolgungszwecken zulässig sein kann, sofern eine „strikte Trennung“ zu sonstigen Nutzerdaten gewährleistet ist (C-470/21). Das dürfte die alte Debatte zusätzlich neu befeuern.
Mehr lesenDie Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) aus dem Jahr 2021 spült jetzt immer neue Auslegungsfragen an den BGH. Diesmal gilt es zu klären: Müssen sich jene Eigentümer an den Kosten eines Prozesses gegen die Gemeinschaft beteiligen, den sie gewonnen haben? Außerdem geht es in Karlsruhe um „Kauf- und Dienstleistungsverträge“ über Teakbäume in Costa Rica. Und das BAG will vom EuGH wissen: Ist bei Gründung einer Holding-SE durch Gesellschaften, die weder selbst noch über Tochterfirmen Arbeitnehmer beschäftigen, ein Verhandlungsverfahren zur Beteiligung der Belegschaft nachzuholen, wenn jemand eingestellt wird?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenMit Künstlicher Intelligenz (KI) nimmt das jetzt ja richtig Fahrt auf, auch bei uns Anwälten. Ohne geht gar nicht mehr, ein schönes EU-Gesetz haben wir auch schon, anders als andere Staaten, die haben dafür mehr KI.
Mehr lesenHeißgetränke to go erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit, und damit auch der ungute alte Einwegbecher. Schließlich ist der dank seiner Botschaft das Statussymbol der Generation „Very busy“.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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