Er hatte als Jugendlicher zweimal potenzielle IS-Kämpfer zum Flughafen gefahren. Am Dienstag hat das KG den heute 25-Jährigen nun – unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland – schuldig gesprochen. Allerdings hielt es eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht für ausreichend.
Das Oberlandesgericht Celle hat gestern einen 31-Jährigen aus dem Raum Hildesheim wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte habe einem seiner Brüder zwischen 2015 und 2019 in vielerlei Hinsicht geholfen, damit dieser in führender Funktion in Syrien für den Islamischen Staat (IS) tätig sein konnte.
Die Rücknahme der Einbürgerung eines Salafisten und Dschihad-Teilnehmers ist nicht zu beanstanden, wenn der Betroffene im laufenden Einbürgerungsverfahren bereits IS-Unterstützer gewesen ist, und damit Bestrebungen unterstützt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet gewesen sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit Urteil vom 16.05.2022 entschieden.
Das Oberlandesgericht Celle hat einen 38-Jährigen mit deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit unter anderem wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland "Islamischer Staat" (IS) in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte war Mitglied des zwischenzeitlich verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" (DIK) und hatte dort unter anderem Kontakt zu Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa"), den das OLG im Februar 2021 ebenfalls wegen Unterstützung des IS zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt hatte (Az.: 4 StE 1/17).
Bevor die KI-Verordnung demnächst im Amtsblatt der EU verkündet wird, tobte ein Sturm der Kritik. Die Sturmböen versuchten überall zu verfangen: Getrieben durch Angst. Ein Musterbeispiel für schlechte Rechtsetzung. Ein innovationsfeindliches Verbotsgesetz. Im Auge des Sturms wurde schon das Ende der KI in Europa postuliert. In das nachlassende Sturmrauschen mischen sich Wolkenlücken, die andere Perspektiven eröffnen. Die Einflüsse von Regulierung auf Innovationen sind ins Verhältnis zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Nutzung von KI zu setzen.
Mehr lesenDie Woche beginnt mit dem Pfingstmontag. An den folgenden Tagen ist vor allem das BAG fleißig. So geht es in 31 gleich gelagerten Fällen darum, ob Zuschläge für regelmäßige Nachtarbeit im Schichtsystem genauso hoch sein müssen wie für gelegentlich anfallende Einsätze. Außerdem: Bedeutet es eine Altersdiskriminierung, wenn kirchliche Einrichtungen die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge eines Arbeitnehmers auf das Einstellungsalter 45 begrenzen?
Mehr lesenAngriffe auf Politiker und Israel-Hass: So soll mehr Strafrecht helfen. Sonst in Folge 5: Kehrtwende in der Asyldebatte: Drittstaatenlösung bald auch in Deutschland? (mit: Prof. Dr. Daniel Thym); Kontrolle übers Dezernat verloren: Richterin muss wegen Rechtsbeugung in Haft (mit: Maximilian Amos). Und: Keine Scheidungen mehr, das AG Bremerhaven ist überlastet.
Mehr lesenVerfahren werden, wie es scheint, immer seltener von den Gerichten entschieden, sondern von den von ihnen beauftragten Experten und Sachverständigen. Und das aus gutem Grund: Denn nicht nur die Rechtslage wird immer komplizierter, sondern auch die Sachverhalte, die zur Entscheidung gestellt werden.
Mehr lesenDie durch ihre Cum/Ex-Ermittlungen bekannt gewordene Kölner Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker hat in einem Interview mit dem WDR ihren Abschied aus der Justiz mit ihrer Unzufriedenheit darüber begründet, wie in Deutschland Finanzkriminalität verfolgt werde. Dort bestätige sich der Befund: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wir haben den Wirtschaftsstrafrechtler Prof. Dr. Kilian Wegner von der Universität Frankfurt (Oder) zu systematischen Ungerechtigkeiten im Strafsystem befragt.
Mehr lesenDie Notariate in Deutschland stehen vor gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen – insbesondere im Personalbereich und beim Einsatz moderner Technologien sind Engpässe und Veränderungsnotwendigkeiten sichtbar. Unzufriedenheit auf Kundenseite ruft zudem bereits die ersten Disruptoren von außerhalb auf den Plan.
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